Allgemeine Infos

Was gehört in die Fußzeile einer Mail?

Seit dem 1. Januar 2007 verlangt der Gesetzgeber auf Grund des „Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“, das bestimmte Pflichtangaben nicht nur im Impressum auf der Webseite, sondern auch in der E-Mail-Signatur aufgeführt werden. Dies gilt für geschäftsbezogene E-Mails von Aktiengesellschaften, GmbH, KG, Partnerschaft und die oHG sowie alle anderen Kaufleute, die E-Mails zur Abwicklung ihrer Geschäfte nutzen.

Folgende Angaben sind demnach Pflicht:

  • Die exakte Firmierung inkl. der Geschäftsform.
  • Der Firmensitz mit postalisch korrekter, ladungsfähiger Schreibweise.
  • Das zuständige Gericht
  • Die Handelregisternummer (z.B. HRB / HRB 12345)
  • Die Umsatzsteuer-Ident-Nr. (z.B. DE-000 456 789)
  • Der Name des Geschäftsführers, bzw. Vorstand- u. Aufsichtsrats-Vorsitzende, bzw Inhaber.

Weitere Angaben (Telefon, Fax, Firmenlogo, Abteilung, Webseite, E-Mail-Adresse etc.) müssen nicht zwingend angegeben werden sondern liegen im Ermessen des Benutzers bzw. ergeben sich aus dem Zweck der jeweiligen Mail.

Folgende Personenkreise sind verpflichtet diese Angaben im Mailverkehr zu machen:

  • Einzelkaufleuten (§ 37a HGB)
  • Personenhandelsgesellschaften wie z.B. OHG, KG und GmbH & Co. KG (§§ 125a, 177 a HGB)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 35a GmbHG)
  • Aktiengesellschaften (§ 80 AktG)
  • Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 PartGG, § 125a HGB)
  • Genossenschaften (§ 25a GenossenschaftsG)

Nicht betroffen sind Freiberufler, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GbR) und Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind, für die sich aber ähnliche Pflichten aus anderen Vorschriften, z.B. § 15b GewO ergeben können.

Eine Missachtung der Gesetzes kann ein Bußgeld von bis zu 5000EUR zur Folge haben, ferner besteht das Risiko einer Abmahnung durch Mitbewerber oder andere „Abmahnfreudige“.

Braucht man auch einen Disclaimer?
Disclaimer und Vertraulichkeitshinweise sollen den Leser darauf aufmerksam machen, das er die Mail nicht verwerten darf, wenn sie nicht genau für Ihn bestimmt war, er sie also nur zufällig oder versehentlich erhalten hat bzw. ihn informieren, das der Inhalt streng vertraulich zu behandeln sei.

Beispiel:

HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, bitte ich um Ihre Mitteilung per E-Mail oder unter der oben angegebenen Telefonnummer.

Solche einseitigen Willenserklärung sind nach gängiger Rechtsauffassung nicht wirksam. Eine entsprechende Verpflichtung kann sich nur durch einen echten Vertrag oder ein entsprechendes Gesetz ergeben. Stattdessen sollte man Mails vernünftig verschlüsseln und/oder signieren.

Quellen: Wikipedia Disclaimer | Signatur , TecChannel

Machen Kontaktlinsen schöne Augen?

Blog Marketing Dies ist ein durch hallimash vermittelter, honorierter Eintrag

schoene-augen.png

Über Hallimash kam die Anfrage nach einer Rezension des nachfolgenden Online-Shops für Kontaktlinsen bei mir rein. Nun gut, ich trage weder Brille noch Kontaktlinsen, aber es sollten ja auch nicht die Produkte getestet und bewertet werden, sondern die WEB-Site, der Shop und der Versandprozess. In diesem Bereich fühle ich mich dann auch zuhause, die ersten Shops haben wir bereits vor über zehn Jahren gebaut.

Kontaktlinsen?

Die erste Idee einer Kontaktlinse geht laut Wikipedia zurück auf das Jahr 1636, als der französische Philosoph und Naturwissenschaftler René Descartes seine Vorstellung einer „Linse die auf den Augen getragen wird“ dokumentierte. Von Descartes stammt auch der Ausspruch „cogito ergo sum“ – „Ich denke, also bin ich!“.

Strahlend weiße Augen, das gönn ich mir

Der optische Eindruck der Website http://www.schoeneaugen.info/ ist vom Design her etwas „holprig“. Dies mag aber auch daran liegen, das als Basis der Site ein Shop-System dient und sich das Design der Funktionalität unterordnen muss. Die Funktion ist gut, man navigiert einfach durch die übersichtliche Produktauswahl, klickt sich die gewünschten Artikel in den Warenkorb und begibt sich dann zur virtuellen Kasse. Der Bestellvorgang wird über eine sichere SSL-Verbindung abgewickelt.

Die Fachinformationen zum Thema sind für mich als „Brillen-Laien“ ausreichend und verständlich.

Der Sinn des auch in den Meta-Tags propagierten Claims „Strahlend weiße Augen mit Kontaktlinsen“ erschliesst sich mir persönlich leider nicht, aber ich bin vielleicht einfach nicht „Zielgruppe genug“, um das zu begreifen.

Praktisch für Kontaktlinsenträger dürfte das Angebot eines Linsen Abonnements sein. Hierbei werden regelmäßig „frische“ Kontaktlinsen an den Kunden versendet, wobei auch jeweils eine Anpassung an die aktuelle Sehstärke vorgenommen werden kann.

Insgesamt versucht die Site den Premiumgedanken zu kommunizieren. Das ist in post-Geiz-ist-geil Zeiten ein vernünftiger Ansatz, wenngleich man hier im grafischen Bereich vielleicht noch mehr hätte rausholen können. Unsere Grafiker hätten gerne etwas mehr frische Farben anstelle der grauen Töne gesehen.

Unter der Haube

Der Shop wurde umgesetzt mit xt:Commerce, dem osCommerce Ableger mit europäischem Anspruch und Support. xt:Commerce ist in der Community nicht unumstritten. Es werden viele Bugs bemängelt sowie die träge Template-Engine. Auch die Preis- und Firmenpolitik der xt:Commerce GmbH aus Österreich ist nicht jedermanns Sache. Andererseits gibt es viele Beispiele von erfolgreichen Online-Shops, die mit xt:Commerce laufen. Wenn man xt:Commerce ordentlich aufsetzt und die notwendigen Anpassungen vornimmt, bekommt man ein robustes und dem Stand der Technik entsprechendes Shop-System.

Eine Probe-Bestellung hat reibungslos funktioniert, die Ware wurde umgehend per DHL geliefert, eine ordentliche Rechnung lag dabei.

Fazit

Der Shop funktioniert, der Lieferservice ist gut, die Produkte bzw. deren Qualität muss jeder selbst testen. Unter dem Stichwort „Kontaktlinsen Shop“ wirft Google ca. 1/4 Mio. Treffer aus. Gut gefallen hat an http://www.schoeneaugen.info/ die sehr kurze Reaktionszeit bei Fragen zum Shop und zur Bestellung.

Überwachung macht gleichgültig – mir doch egal!

Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit meinem Vater über die zunehmende Überwachung in unserer Gesellschaft durch z.B. öffentliche Kameras. Mein Vater brachte das übliche Argument, das er „nichts zu verbergen hätte“.

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Das erinnerte mich an eine pfiffige Flash-Präsentation zum Thema Überwachung, die ich vor einiger Zeit gesehen hatte. Nach kurzer Online-Recherche fand ich die Präsi wieder:

Die schöne neue Welt der Überwachung

Auch gulli.com hat der Geschichte um „Paul Normalbürger“ einen Beitrag gewidmet.

Will Google die Weltherrschaft?

Drei Tatsachen, die wir alle kennen:

  • Die Welt ist böse.
  • Google ist die größte Suchmaschine der Welt.
  • Wir alle haben wenig Zeit.

Bringt man alles zusammen, ergibt das ein kurzes und knackiges Flash Info-Video, indem man aufgeklärt wird über die Möglichkeiten und Machenschaften der Google Lenker.

Eigentlich alles nichts neues, aber wenn das so komprimiert auf den Punkt gebracht wird, wie bei http://www.masterplanthemovie.com/ , dann gruselt es einem doch schon gewaltig.

Lustig, das die Seite von Amazon unterstützt wird.

Desktop der Zukunft

Was kommt nach Mac OS X? Ja, ja, Mac OS XI, ist klar :)

Oder vielleicht „BumpTop“?

BumpTop ist ein relativ weit fortgeschrittener Desktop, auf dem man die Dateien wie auf einem echten Schreibtisch werfen, verschieben, stapeln und rumpfeffern kann. BumpTop verarbeitet das auf Basis einer Physik-Engine, wie man sie auch aus aktuellen Ego-Shootern kennt.

Man könnte das für Spinnerei halten, aber wenn man sich erstmal das Video angeschaut hat, denkt man eventuell anders darüber.

Das ganze wird durch Mausgesten gesteuert, eigentlich nix neues, aber extrem pfiffig implementiert.

Link: [BumpTop]

Bill Gates‘ letzer Tag bei Microsoft

Alle hofften wussten, das es einmal so weit kommen würde. Bill Gates hat seinen letzten Arbeitstag bei Microsoft. Das ist spektakulär. Auch wenn es wohl nicht ernst gemeint war.

Bill Gates hat anlässlich der Consumer Electronic Show in Las Vegas ein „letzter Tag“ Video gedreht mit „einigen Freunden“. Im Video sind u.a. zu sehen:

  • George Clooney
  • Bono
  • Jay Z
  • Al Gore
  • Hillary Clinton
  • Barack Obama
  • Steve Ballmer

Ein sehr selbstkritisches Video, Bill wollte wohl auch mal Bill verarschen dürfen …

Via: c/o operative

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Noch ein Schlafphasen Wecker

Ergänzend zum Beitrag über den Sleeptracker hat mich ein Kumpel auf einen anderen Schlafphasen Wecker hingewiesen, den AXBO.

Den Vorteil gegenüber dem Sleeptracker hat mein Kumpel so formuliert:

„Der schien mir besser geeignet als der Schlagmichtot am Arm. :-)))“

Ich denke, diese Aussage kann man gelten lassen.

Insgesamt wirkt der AXBO recht „griffig“:

  • IF produkt design award 2007.
  • red dot design award 2007.
  • Für mehr als eine Person benutzbar.
  • Kein „Schlagmichtot am Arm“.
  • Weitere Produkt awards.

Nachteilig ist, das der AXBO offensichtlich nur akustisch wecken kann. Das wäre bei mir problematisch, da meine Frau (logisch) aber auch mein dreijähriger Sohn derzeit neben mir schlafen. Gerade bei meinem Sohn möchte ich es vermeiden, das er morgens um 05.00 Uhr wach wird. Verständlich, oder? :-)

Link: http://www.axbo.com/

Den Schlaf optimieren

Ich habe mich in letzter Zeit viel mit dem Schlafen beschäftigt. Unter anderem habe ich meine Schlafzeit auf genau sechs Stunden eingependelt und bin damit auch sehr zufrieden.

Entgegen manchen Empfehlungen stehe ich nicht jeden Tag exakt zur gleichen Zeit (z.B. 05.00 Uhr) auf sondern immer exakt nach sechs Stunden Schlaf. Die „Aufstehzeit“ ergibt sich also aus der „Schlafengehzeit“, wobei sich das automatisch so eingependelt hat, das ich eigentlich immer zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr aufstehe.

Auf die sechs Stunden bin ich gekommen, weil eine normale Schlafphase beim Menschen i.d.R. 90 Minuten dauert. In sechs Stunden könnte man also idealerweise vier komplette Schlafphasen durch machen. Ideal wäre auch, wenn man sich exakt am Ende einer Schlafphase, also in dem „fast wachen Zustand“ wecken lassen würde.

Hierfür soll es nun tatsächlich eine technische Lösung geben, nämlich eine Art Armbanduhr, der man ein „Weckfenster“ vorgeben kann. Man sagt dem Gerät also in etwa „Ich möchte gegen 05.30 Uhr aufstehen, suche um diesen Zeitpunkt herum nach einem günstigen Moment um mich zu wecken“. Im Blog von Markus Dollinger gibt es einen Testbericht vom

Sleeptracker.jpg

Den
Sleeptracker gibt’s für 179,00 EUR z.B. bei
Amazon zu kaufen.

Ansonsten habe ich ja auch in meinem Beitrag über Steve Pavlina interessante Links zum Schlaf gepostet.

Links: cnet.de | schlaftracker.de | sleeptracker.de

Hände trocknen mit 640 km/h

Wow! Das ist mal beeindrucken. Die Jungs von Dysan (ja, genau, die machen auch diese komischen Staubsauger ohne Beutel, die aussehen wie aus Star Wars oder so) haben ein Gerät erfunden, welches mit 640km/h Hände trocknen kann. Sofern man sich traut, dort seine Flossen reinzustecken.

Schön ist auch der Spruch in dem Video: „Dysan, die Leute, die den Staubsauger sexy gemacht haben.“ :-)

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