urban thinking
Jul 21

Das LERNET Projekt hat in Zusammenarbeit mit anderen Initiativen und gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Web 2.0 Leitfaden für Lern- und Wissensmanagement entwickelt.

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Der Leitfaden soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Mechanismen des Web 2.0 besser zu verstehen und für ihr Unternehmen einzusetzen.

Erklärt wird neben dem Web-2.0-Fachvokabular auch die Nutzung und die Fallstricke von Blogs, Twitter, Mikroblogs, Wikis und Virtuellen Klassenräumen.

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Jun 22

[Trigami-Anzeige]

Ich hatte die Chance, über Europas zweitgrößte Internetdruckerei logiprint einen Produkttest durchzuführen. Da man ja immer etwas zu drucken hat (Fotos, Poster, Visitenkarten) habe ich diese Möglichkeit natürlich gerne genutzt.

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Über die Startseite gelangt man in den Bereich Visitenkarten, wo ich dann ausnahmsweise mal das branchenübliche Online-Gestaltungstool für Visitenkarten benutzt habe. Man kann aus einer Reihe von Layouts und Vorlagen wählen und diese dann den eigenen Bedürfnissen bzw. Inhalten anpassen. Der Gestaltung sind natürlich Grenzen gesetzt, aber man kann doch relativ schnell ansehnliche Ergebnisse erhalten.

Für gewerbliche Zwecke wird man i.d.R. ein professionell gestaltetes Layout hochladen, aber für private oder semi-gewerbliche (fragt mich jetzt nicht, was das sein soll) Zwecke ist das Online-Tool ausreichend.

Nachdem die Order ausgelöst und via eMail bestätigt war, dauert es nur zwei Tage, bis die bestellten Visitenkarten via DPD geliefert wurden, wobei man den Lieferstatus auch online verfolgen konnte. Das Ergebnis entsprach der Erwartung. Die Abwicklung war vorbildlich und die Lieferung zügig, was will man mehr.

Sehr cool ist auch die Möglichkeit, Torten (ja es stimmt wirklich!) zu bedrucken. Auf dem Blog Horneds Dungeon könnt ihr mehr dazu lesen.

logiprint liefert u.a. folgende Produkte:

  • Adressaufkleber
  • T-Shirts
  • Visitenkarten
  • Folienbeschriftungen
  • Briefumschläge
  • Briefbögen
  • Fahrzeugbeschriftungen
  • Einladungskarten
  • Broschüren & Bücher
  • Stempelkissen
  • Holz –und Trodat Stempel
  • Grußkarten
  • Prospekte & Flyer
  • Bildtorte
  • Abizeitungen & Abibücher
  • Wandkalender

Wer jetzt auch mal Lust (oder Bedarf) hat, bei logiprint etwas zu ordern, sollte die aktuelle “8% Rabatt”-Aktion nutzen.

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Jun 14

Im ersten Quartal 2009 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 39 004 Insolvenzen, darunter 7 712 von Unternehmen und 24 106 von Verbrauchern. Ein Vergleich dieser Zahlen mit dem Vorjahr würde die tatsächliche Entwicklung nicht korrekt widerspiegeln, da in Nordrhein-Westfalen die Insolvenzfälle 2008 nicht periodengerecht gemeldet worden sind. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich aber die Entwicklung auch anhand der Ergebnisse der übrigen 15 Bundesländer darstellen. Ohne Nordrhein-Westfalen hat die Gesamtzahl der Insolvenzen im ersten Quartal 2009 um 0,4% und die der Unternehmensinsolvenzen um 10,0% zugenommen. Im gleichen Zeitraum sind die Verbraucherinsolvenzen um 2,4% zurückgegangen.

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Jun 14

Laut einem Bericht von wiwo.de spielt der Ölkonzern Shell mit dem Gedanken, an seinen deutschen Tankstellen auch Medikamente anzubieten. Naja, praktisch wäre das schon. Ehe man lange die “diensthabende” Apotheke sucht, hat man schneller eine offene Tankstelle gefunden.

Tanken kann man dann auch gleich und natürlich lecker Eis mitbringen und was einem sonst noch so einfällt. Einmal hin, alles drin. Ach nee, das war ja wieder eine andere Bude …

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Mai 22

Ich habe ja neulich mal über den Tesla geschwärmt, nun lese ich bei engadget, das Daimler dort mit 10% einsteigt. Daimler bringt wohl Teile und KnowHow ein, während Tesla Akku- Technologie für den kommenden Elektro-Smart liefern soll.

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Apr 29

[Trigami-Review]

Über Trigami bin ich auf einen pfiffigen Online-Service aufmerksam geworden: Moreganize.

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Moreganize – ursprünglich von Studenten an der Universität Zürich entwickelt – bietet einige nützliche Online-Tools, welche man sofort und ohne Registrierung nutzen kann:

  • Termin-Organizer: Man kann im Dialog mit beliebigen Teilnehmern online ein passendes Datum für einen gemeinsamen Termin finden. Über alle Termin-Vorschläge kann abgestimmt und diskutiert werden. Der Treffpunkt kann via Google Maps angezeigt werden.
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  • Koordinations-Tool: Ich wusste nicht, wie man das besser benennen sollte. Hiermit ist es möglich, unterschiedliche Auswahl-Möglichkeiten zwischen mehreren Teilnehmern abzustimmen. Als Beispiel könnte man zum Beispiel zwischen den Teilnehmern abstimmen, welchen Film man zu einem geplanten Video-Abend anschauen möchte.
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  • Klassisches Voting-Tool: Das kennt man aus diversen Foren, man kann eine anonyme Umfrage durchführen und beliebige Teilnehmer um ihre Stimme bitten. Gut umgesetzt ist die Möglichkeit, mehr als nur eine “Ebene” zu haben. Die Umfrage-Ergebnisse werden dann grafisch angezeigt.
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  • Gemeinsame Aufgabenliste: Sehr cool ist die gemeinsame ToDo Liste. Neben der einfachen gemeinsamen Erfassung von Aufgaben wird auch die Verteilung an die einzelnen Teilnehmer und die Abarbeitung der Punkte bequem verwaltet. Aufgaben können zugewiesen, priorisiert, kommentiert und an einen Termin gebunden werden. Sehr durchdacht ist auch die Möglichkeit, die komplette Liste sowohl zu PDF als auch zu Excel konvertieren zu können.
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Alles in allem und vor allem “jedes für sich” sind die gebotenen Tools nicht wirklich weltbewegend. So im Paket aber kann das System für bestimmte Anwender sehr nützlich sein. Die Tools sind übersichtlich und liebevoll umgesetzt und die Benutzung ist intuitiv und “flüssig”. Die Teilnehmer werden über alle wichtigen Vorkommnisse per eMail auf dem Laufenden gehalten.

Interessant für viele Anwender dürfte die Nutzung ohne Registrierung sein. So kann man mal eben schnell eine Umfrage starten oder eine gemeinsame Aufgabenliste im Team erstellen. Ich bin gespannt, mit welchen Social Web Projekten moreganize künftig verbandelt wird. Entweder von den Betreibern, oder von der Crowd. Ich werde moreganize jedenfalls in nächster Zeit verstärkt einsetzen und weiter damit experimentieren.

Von hier aus viele Grüße an das Entwicklerteam in der Schweiz, man darf gespannt sein, was hier in nächster Zeit noch so kommt.

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Dez 05

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Die Anwaltskanzlei Buse Heberer Fromm hat in ihrem IT-Newsletter vom November das Tracking-Tool Google Analytics einmal mehr Datenschutzrechtlich beleuchtet.

Um das eigenen Abmahnrisiko zu begrenzen empfiehlt die Kanzlei mindestens eine entsprechenden Datenschutzerklärung auf der betroffenen Web-Site. Den von Google selbst vorgeschlagenen Text findet man derzeit auf der Seite mit den Google Analytics Bedingungen unter 8.1 Datenschutz.

Wer Google Analyticis verwendet, sollte einen genaueren Blick auf den Newsletter-Beitrag werfen.

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Dez 05

Wir alle wissen, das man Web-Sites mit einem Impressum versehen muss. Was dort genau zu stehen hat, ist nicht immer klar. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz einen Leitfaden zur Impressumspflicht online gestellt.

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Es wird geklärt, warum man ein Impressum braucht und wie man es aufbauen sollte. Eigentlich wird als erstes sogar klargestellt, das das Impressum kein Impressum ist, sondern eine “Anbieterkennzeichnung”.

Der Leitfaden vom Justizministerium wird zwar als nicht “rechtsverbindlich” dargestellt, aber das Ministerium wird sicherlich wissen, was es da publiziert.

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Aug 07

Die Reform war überfällig. Nach langer Planung hat der Deutsche Bundestag endlich das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts (MoMiG) beschlossen. Doch was dabei herausgekommen ist, ist eher enttäuschend.

Neben vielen sinnvollen Ansätzen war das MoMiG unter anderem dazu angetreten, eine ernsthafte Konkurrenz zur britischen Limited (Ltd.) zu bieten. Dieses Ziel ist – das kann bereits jetzt gesagt werden – eindeutig verfehlt. Das GmbH-Mindestkapital sinkt nämlich doch nicht auf 10000 €. Es bleibt bei 25 000 €.

Zum Vergleich:

Für die Gründung einer britischen Ltd. benötigt man 1 £. Auf 10000 € mochte der deutsche Gesetzgeber angesichts starker Bedenken – besonders aus der Richterschaft – nicht heruntergehen. Ruf und Ansehen der GmbH sollten nicht leiden. Stattdessen wird nun eine Art Mini-GmbH eingeführt:

Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ soll die Neugründung kleinerer Unternehmen fördern. Rechtlich ist das deutsche GmbH-Recht aber auch bei der Unternehmergesellschaft stark dem präventiven Kapitalschutz verhaftet, der bei Beginn der Tätigkeit ein ausreichendes Stammkapital erfordert.

Das angelsächsische Limited-System baut dagegen auf einem nachgelagerten Kapitalschutz auf, was einer modernen und europäischen Betrachtungsweise entspricht. Dort sind die Anforderungen an den Gründer anfangs relativ lax. Ein böses Erwachen droht dann, wenn man mit dem Vermögen der Gesellschaft schlecht umgeht.

Bei der deutschen GmbH kann es dieses böse Erwachen ebenfalls geben, doch obendrein hat man auch einen erheblich größeren Aufwand bei der Gründung. Wie bisher ist der Gang zum Notar nötig. Ein unnötiger Anachronismus.

Hier hat der Gesetzgeber eine einmalige Chance vertan. Einmalig deshalb, weil wirklich eine große Reform vonnöten war; einmalig aber auch, weil Brüssel längst an einer Europa-GmbH arbeitet, die mit den nationalen Rechtsformen konkurrieren soll.

Stattdessen haben Unternehmensgründer in Deutschland jetzt die Wahl zwischen einer nur schwach reformierten GmbH, der halbherzigen Rechtsform der Unternehmergesellschaft oder einer schlanken Limited. Der einzige Vorteil der Unternehmergesellschaft gegenüber der Limited mag derzeit die Anwendung deutschen Rechts sein. Aber auch dieser vermeintliche Vorteil wird ja nun bald europäisiert – durch die Brüsseler Pläne für eine Europa-GmbH. Auf diese Rechtsform darf man wirklich gespannt sein.

Mit freundlicher Genehmigung von

PETER FISSENEWERT

PETER FISSENEWERT ist Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm in Berlin

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Jul 30

§

Ein wichtiges Urteil für gewerbliche PC-Nutzer hat heute das Koblenzer Verwaltungsgericht gefällt. Ein Anwalt hat erfolgreich gegen die Erhebung von GEZ Gebühren für einen PC in seiner Kanzlei geklagt.

Man sollte sich unbedingt den kompletten Beitrag auf heise.de durchlesen, falls man dort nicht ohnehin Stammleser ist.

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