Wir alle wissen, das man Web-Sites mit einem Impressum versehen muss. Was dort genau zu stehen hat, ist nicht immer klar. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz einen Leitfaden zur Impressumspflicht online gestellt.
Es wird geklärt, warum man ein Impressum braucht und wie man es aufbauen sollte. Eigentlich wird als erstes sogar klargestellt, das das Impressum kein Impressum ist, sondern eine “Anbieterkennzeichnung”.
Der Leitfaden vom Justizministerium wird zwar als nicht “rechtsverbindlich” dargestellt, aber das Ministerium wird sicherlich wissen, was es da publiziert.
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Der Beitrag wurde am Freitag, den 5. Dezember 2008 um 10:16 Uhr veröffentlicht und wurde unter Business, IT, Werbung abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
